Entschädigung der amtlichen Verteidigung | Kosten- und Entschädigungsfolgen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 4. September 2017BEK 2017 129MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann.In SachenA.________,Beschwerdeführer,gegen1.Kantonales Strafgericht,Postfach 2267, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz,Beschwerdegegner,2.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,vertreten durch Staatsanwältin B.________,3.C.________,betreffendEntschädigung der amtlichen Verteidigung(Beschwerde gegen das Urteil des Strafgerichts Schwyz vom 10. Februar 2017, SGO 2016 13);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:-dass mit Urteil vom 10. Februar 2017 das Strafgericht des Kantons Schwyz Rechtsanwalt A.________ für die Bemühungen als amtlicher Verteidiger von C.________ im Strafverfahren wegen Raubes, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 30‘000.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) zusprach;-dass Rechtsanwalt A.________ am 11. August 2017 gegen diesen Entschädigungsspruch beim Kantonsgericht Beschwerde erhob;-dass in Nachachtung der Subsidiarität der Beschwerde zur Berufung sowie aus prozessökonomischen Gründen das vorliegende Beschwerdeverfahren mit dem Berufungsverfahren zu vereinigen ist;-verfügt:Den Parteien wird mitgeteilt, dass der Entschädigungsanspruch des amtlichen Verteidigers im Rahmen des BerufungsverfahrensSTK 2017 45behandelt wird.Zufertigung an Rechtsanwalt A.________ (1/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R), C.________ (1/R), das kantonale Strafgericht (1/ES), je unter Beilage einer Kopie der Beschwerde von Rechtsanwalt A.________ und an die Strafkammer des Kantonsgerichts Schwyz (1/ü).Der KantonsgerichtsvizepräsidentVersand4. September 2017sl
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann.
In Sachen
A.________,Beschwerdeführer,gegen1.Kantonales Strafgericht,Postfach 2267, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz,Beschwerdegegner,2.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,vertreten durch Staatsanwältin B.________,3.C.________,
betreffend
Entschädigung der amtlichen Verteidigung
Den Parteien wird mitgeteilt, dass der Entschädigungsanspruch des amtlichen Verteidigers im Rahmen des BerufungsverfahrensSTK 2017 45behandelt wird.
Zufertigung an Rechtsanwalt A.________ (1/R), die kantonale Staatsanwaltschaft (1/R), C.________ (1/R), das kantonale Strafgericht (1/ES), je unter Beilage einer Kopie der Beschwerde von Rechtsanwalt A.________ und an die Strafkammer des Kantonsgerichts Schwyz (1/ü).
Versand
4. September 2017sl
BEK 2017 129
BEK 2017 129
STK 2017 45
STK 2017 45